Bevor man sich intensiv mit seiner eigenen Altersorge auseinandersetzt, ist es wichtig zu verstehen, wie das System funktioniert.
Im Jahr 2005 trat das sogenannte Alterseinkünftegesetz in Kraft. Ziel dieses Gesetzes war die grundlegende Umgestaltung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Außerdem wurde die nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt.
Die drei Schichten der Altersvorsorge unterscheiden sich nunmehr hinsichtlich ihrer staatlichen Förderung, insbesondere der steuerrechtlichen Behandlung, sowie ihrer vorzeitigen Liquidierbarkeit.
Ich möchte das Drei-Schichten-Modell kurz erläutern:
Schrittweiser Übergang
Die Beiträge der Basisversorgung sind in der Ansparphase zunehmend steuerlich absetzbar. Der steuerpflichtige Anteil der Rentenbezüge steigt entsprechend mit jedem neuen Rentenjahrgang an.
2. Schicht: Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
Nachgelagerte Besteuerung
Bis zu bestimmten Obergrenzen sind die Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar bzw. durch Zulagen gefördert. Dafür müssen die Auszahlungen im Alter voll versteuert werden.
Vorgelagerte Besteuerung
Die Beiträge fließen aus versteuertem Einkommen. Die Besteuerung erfolgt nach den individuellen Regelungen des jeweiligen Produktes (z. B. Besteuerung von Ertragsanteilen bei privaten Rentenversicherungen)
Während die ersten zwei Schichten in der Ansparphase steuerlich gefördert werden, sind die Altersvorsorgebeiträge in der dritten Schicht aus dem bereits versteuerten Einkommen zu leisten.
Wenn wir uns gemeinsam immer auf dieses Drei-Schichten-Modell besinnen, werden wir Ihren Wünschen entsprechend einen passenden und vor allen Dingen sinnvollen Baustein für Ihre Altersvorsorge finden.